139. Montagsdemo gegen Stuttgart 21: Rede des Diplom-Geologen Dr. Ralf Laternser

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Hier am Kursaal hat einst alles damit angefangen, dass der Cannstatter Brunnenverein einst die Trinkhalle des Kursaals errichten ließ, und das heilende Mineralwasser später Gäste aus aller Welt hierher führen sollte.

Oder für mich als kleinen Jungen, für den der Sauerwasserbrunnen hier drüben, wenn sein Mutter beim Brezel Frank war, das einzige Mineralwasser weltweit war. Mit dem typischen Geschmack.

Es ist gut, das man an diese Tradition erinnert und ihre Kulturdenkmale erhält und saniert. Doch konsequenter und wichtiger wäre es die Grundlage dieser Tradition, nämlich das einzigartige Mineralwasser dauerhaft und nachhaltig zu schützen.

Denn das Stuttgarter Mineralwasser ist akut gefährdet Gefährdet durch das gewinnorientierte, privatwirtschaftliche Projekt S21 mit seinen erheblichen Risiken und Unsicherheiten für diesen einmaligen Naturschatz.

Es kann kein von der Bahn bezahlter Gutachter und keine zuständige Behörden ableugnen, das durch die geplanten enormen Eingriffe in das Grundwassersystem unser Mineralwasser weniger gefährdet wäre als wenn man es ab heute entsprechend gültiger Gesetze geschützt werden würde.

Aber S 21 wurde ja genehmigt, begutachtet und schließlich in verwaltungsdeutsch planfestgestellt.

Der Grund : die Risiken für die Umwelt und Menschen – aber auch Denkmalschutz sind nachrangig dem überragenden öffentlichen Interesse an einer Leistungssteigerung des Bahnknotens Stuttgart.

Aber – nicht nur das die angebliche Leistungssteigerung des zukünftigen Bahnknotens S21 ist frei erfunden ist, wie Dr Engelhardt auf wikireal.org fundiert nachweist ,

-nein, der Umfang und die wahren Auswirkungen des Projekts auf das Grund- und damit auch Mineralwasser waren nach heutigen Kenntnis absolut falsch berechnet und eingeschätzt, Das hat die Bahn, nachdem Kulturdenkmäler abgerissen sind, der mittlere Schlossgarten zerstört, 177 wertvolle Bäume gefällt worden sind nach langer Rumdruckserei jetzt mit der aktuellen Planänderung klar zugegeben,

Es ist schon eine besondere Dreistigkeit, mit diesem Änderungsantrag und diesen “neuen” Zahlen an die Öffentlichkeit zu gehen, nachdem die maximale Zerstörung von Kulturdenkmälern und Natur erreicht ist ,

Und die Landesregierung hat sich hier als williger und billiger Gehilfe erwiesen, Zu den umfassenden Zerstörungen auf Basis eines Gestattungsvertrages hätte es niemals kommen dürfen,

Die Situation des Grundwasser stellt sich jetzt ganz anders dar:

Die Bahn hält es für unumgänglich, mehr als doppelt so viel, nämlich mindestens 6,8 Millionen m3 Grundwasser allein am geplanten Tiefbahnhof abzupumpen.

Bei Kosten von 15-30 Euro pro m3 macht das übrigens bei heutigen Preisen schon Mehrkosten von 51-102 Millionen € – noch ganz ohne neue Gebäude, Rohrleitungen oder Kosten für selbst verschuldete Bauverzögerung.

Man kann feststellen – neben der Glaubwürdigkeit wird also auch klammheimlich der Kostenrahmen gesprengt.

Bei der der Schlichtung bekräftigten die Bahnexperten noch sehr nachdrücklich wie sicher sie die Grundwasserproblematik im Griff hätten und das nach dem berühmten Blüm´schen Zitat „alles sicher“ sei!

Bekannte Risiken und Unwägbarkeiten im Bezug auf Grundwasser,Mineralwasser, und Hangstabilität wurden wohl aus wirtschaftlichem Interesse und aus Kostengründen gezielt verschleiert und zerredet.

Das zeigt all zu deutlich, die Bahn/die Projektbetreiber haben und hatten keinerlei Interesse an der Wahrheit, den Bürgern – oder vielleicht sogar an nachhaltigem Mineralwasserschutz für unsere Kinder- und Kindeskinder.

Hier geht es nur um Profit – nie um Stuttgart

Und was passiert wenn an einem Hang völlig unerwartet Wasser austritt wissen die Kaltentaler seit diesem Wochenende.

Es ist vollkommen untragbar, dass bei einem technisch so fragwürdigen Projekt wie S 21, ein so wesentlicher, für den Schutz von Mensch und Natur Antragsgegenstand wie die Grundwasser-Bewirtschaftung nachträglich „nur“ geändert werden soll.

Die Grundwasser-Bewirtschaftung ist für ein derartiges Tiefbauprojekt, zumal über Deutschlands größten Mineralwasservorkommen elementar und zwingen notwendig – die Genehmigung galt und gilt als der technsiche Meilenstein des Projektes.

Zitat aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises Wasserwirtschaft:

„Das Eisenbahn-Bundesamt konnte nicht zuletzt auch auf der Grundlage der hervorragenden Tätigkeit des Arbeitskreises Wasserwirtschaft bisherzwei Planfeststellungsbeschlüsse für das Projekt S 21, sowie zwei Planfeststellungsbeschlüsse für die Neubaustrecke Wendlingen -Ulm erlassen.“

Zitat von OB-Schuster Abschlussbericht des Arbeitskreises Wasserwirtschaft:

„Persönlich begrüße ich die Zusammenfassung und Veröffentlichung dieser wichtigen Ergebnisse sehr, weil sie auch deutlich machen, dass „S 21″ wasserwirtschaftlich kalkulierbar ist.“

Aber wie ist die Realität außerhalb wohlfeiler Reden:

Die gravierenden Abweichungen der aktuellen Planänderung vom Planfeststellungsbeschluss stellen eine neue Qualität / eine völlig neue Sachlage dar, denn es werden jetzt Grenzen erreicht, deren Beherrschbarkeit in Frage steht.

Demgegenüber steht die Unversehrtheit von Mensch, Besitz und Mineralwasser die hier grundsätzlich weiter in Gefahr geraten.

Ich zitiere das Bundes-Verwaltgesetz Abschnitt 2 Paragraph 75, Absatz 1a

„Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange sind nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind Erhebliche Mängel bei der Abwägung führen nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder der Genehmigungsfähig, wenn sie nicht durch Planergänzungsbeschluss oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können .“

Wenn das irgendwo zutrifft, dann ist es nicht die vergleichsweise „billigen“Großprojekte Berlin-Flughafen, nicht der Nürburgring – es ist Stuttgart 21.

Die Abwägungen für S 21 sind angesichts des geänderten Grundwassermodells, aber auch der Leistungsfähigkeit, Kosten etc gründlich zu prüfen und neu zu treffen. Der Planfeststellungsbeschlusses muss aufgehoben werden.

Denn wenn das Gesamtvorhaben ohne eine derart erhöhte Wasserförderung nicht realisiert werden kann und der geplante Bahnhof viel weniger Züge abfertigen kann als der altehrwürdige entfällt für alle genannte Abwägungen der Entscheidungsgrund.

Die einzig logische Konsequenz muss ein sofortiger Abriss – und Baustopp sein. Auch kein Rumgepumpe nach dem Zufallsprinzip im Heilquellenschutzgebiet, wie am Nordflügel.

Für die Sicherheit von Mensch und Natur kann nur eine neue Planfeststellung sorgen, den der Wasserhaushalt der Stadt Stuttgart, das Mineralwasser, die Vegetation, die öffentlichen und privaten Gebäude sind möglicherweise gravierend von der beantragten Änderung der Grundwassermengen betroffen.

Das Projekt steht grundsätzlich in Frage. Es muss wieder auf auf den Tisch: welcher Bahnhof leistet mehr – und ist dabei verträglicher für Mensch und Umwelt.

Darauf müssen wir nachdrücklich und öffentlich wirksam drängen. Nur mit einer neuen PF würden wieder vollständige Beteiligungs- und Klagerechte gewährt werden, damit aus der Änderung resultierende Fehler im ursprünglichen Beschluss endlich korrigiert werden können.

Und genau das sagt ein Gutachten des Umweltministeriums, das in den Schubladen dort verstaubt. Es fehlt im UM, und auch anderswo, der Wille und v.a. der Mut unsere kritische Bürge zu unterstützen, gegen die machtbesessenen Ideologen der SPD. Noch ist es nicht zu spät um sich für seine Überzeugung auch einzusetzen

Denn das Thema Grundwasser ist viel zu umfassend und wichtig, als dass man Pläne für gerade mal 6 Wochen auslegt werden. Daraus und in so kurzer Zeit können die Wenigsten die Konsequenzen der Darlegung einschätzen. Die Bahn arbeitet schon seit über einem Jahrzehnt daran.

Genau jetzt bräuchten wir Unterstützung von der Politik!

Jetzt hätte die Landesregierung die Chance uns zu hören und unsere Sorgen ernst zu nehmen. Der rechtliche Ernstfall – nach dem peinlichen und unverbindlichen Filderdialog.

Es muss zwingend ein neues und öffentliches Planfeststellungsverfahren mit Bürgerbeteiligung und unabhängigen Experten durchgeführt werden, damit die betroffenen Bürger und auch das EBA auch wirklich einschätzen können, worum es bei der Grundwasser-Bewirtschaftung geht – welcher Nutzen und welche Risiken bestehen.

Dem zweitgrößten Mineralwasservorkommen Europas wäre das nur angemessen.

Denn -man darf eine Stadt, ihre Bürger, ihre Kultur und ihre Naturschätze nicht einfach den egoistischen Interessen eines gewinnorientierten Konzerns überlassen.

RA Dr. Eisenhart v. Loeper und RA Ulrich Ebert (Ingenieure 22) – 138. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 (03.09.2012)

RA Dr. Eisenhart v. Loeper – 138. Montagsdemo gegen Stuttgart 21
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RA Ulrich Ebert (Ingenieure 22) – 138. Montagsdemo gegen Stuttgart
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