139. Montagsdemo gegen Stuttgart 21: Rede des Diplom-Geologen Dr. Ralf Laternser

[youtube]1YP6syVtMU4[/youtube]

Hier am Kursaal hat einst alles damit angefangen, dass der Cannstatter Brunnenverein einst die Trinkhalle des Kursaals errichten ließ, und das heilende Mineralwasser später Gäste aus aller Welt hierher führen sollte.

Oder für mich als kleinen Jungen, für den der Sauerwasserbrunnen hier drüben, wenn sein Mutter beim Brezel Frank war, das einzige Mineralwasser weltweit war. Mit dem typischen Geschmack.

Es ist gut, das man an diese Tradition erinnert und ihre Kulturdenkmale erhält und saniert. Doch konsequenter und wichtiger wäre es die Grundlage dieser Tradition, nämlich das einzigartige Mineralwasser dauerhaft und nachhaltig zu schützen.

Denn das Stuttgarter Mineralwasser ist akut gefährdet Gefährdet durch das gewinnorientierte, privatwirtschaftliche Projekt S21 mit seinen erheblichen Risiken und Unsicherheiten für diesen einmaligen Naturschatz.

Es kann kein von der Bahn bezahlter Gutachter und keine zuständige Behörden ableugnen, das durch die geplanten enormen Eingriffe in das Grundwassersystem unser Mineralwasser weniger gefährdet wäre als wenn man es ab heute entsprechend gültiger Gesetze geschützt werden würde.

Aber S 21 wurde ja genehmigt, begutachtet und schließlich in verwaltungsdeutsch planfestgestellt.

Der Grund : die Risiken für die Umwelt und Menschen – aber auch Denkmalschutz sind nachrangig dem überragenden öffentlichen Interesse an einer Leistungssteigerung des Bahnknotens Stuttgart.

Aber – nicht nur das die angebliche Leistungssteigerung des zukünftigen Bahnknotens S21 ist frei erfunden ist, wie Dr Engelhardt auf wikireal.org fundiert nachweist ,

-nein, der Umfang und die wahren Auswirkungen des Projekts auf das Grund- und damit auch Mineralwasser waren nach heutigen Kenntnis absolut falsch berechnet und eingeschätzt, Das hat die Bahn, nachdem Kulturdenkmäler abgerissen sind, der mittlere Schlossgarten zerstört, 177 wertvolle Bäume gefällt worden sind nach langer Rumdruckserei jetzt mit der aktuellen Planänderung klar zugegeben,

Es ist schon eine besondere Dreistigkeit, mit diesem Änderungsantrag und diesen “neuen” Zahlen an die Öffentlichkeit zu gehen, nachdem die maximale Zerstörung von Kulturdenkmälern und Natur erreicht ist ,

Und die Landesregierung hat sich hier als williger und billiger Gehilfe erwiesen, Zu den umfassenden Zerstörungen auf Basis eines Gestattungsvertrages hätte es niemals kommen dürfen,

Die Situation des Grundwasser stellt sich jetzt ganz anders dar:

Die Bahn hält es für unumgänglich, mehr als doppelt so viel, nämlich mindestens 6,8 Millionen m3 Grundwasser allein am geplanten Tiefbahnhof abzupumpen.

Bei Kosten von 15-30 Euro pro m3 macht das übrigens bei heutigen Preisen schon Mehrkosten von 51-102 Millionen € – noch ganz ohne neue Gebäude, Rohrleitungen oder Kosten für selbst verschuldete Bauverzögerung.

Man kann feststellen – neben der Glaubwürdigkeit wird also auch klammheimlich der Kostenrahmen gesprengt.

Bei der der Schlichtung bekräftigten die Bahnexperten noch sehr nachdrücklich wie sicher sie die Grundwasserproblematik im Griff hätten und das nach dem berühmten Blüm´schen Zitat „alles sicher“ sei!

Bekannte Risiken und Unwägbarkeiten im Bezug auf Grundwasser,Mineralwasser, und Hangstabilität wurden wohl aus wirtschaftlichem Interesse und aus Kostengründen gezielt verschleiert und zerredet.

Das zeigt all zu deutlich, die Bahn/die Projektbetreiber haben und hatten keinerlei Interesse an der Wahrheit, den Bürgern – oder vielleicht sogar an nachhaltigem Mineralwasserschutz für unsere Kinder- und Kindeskinder.

Hier geht es nur um Profit – nie um Stuttgart

Und was passiert wenn an einem Hang völlig unerwartet Wasser austritt wissen die Kaltentaler seit diesem Wochenende.

Es ist vollkommen untragbar, dass bei einem technisch so fragwürdigen Projekt wie S 21, ein so wesentlicher, für den Schutz von Mensch und Natur Antragsgegenstand wie die Grundwasser-Bewirtschaftung nachträglich „nur“ geändert werden soll.

Die Grundwasser-Bewirtschaftung ist für ein derartiges Tiefbauprojekt, zumal über Deutschlands größten Mineralwasservorkommen elementar und zwingen notwendig – die Genehmigung galt und gilt als der technsiche Meilenstein des Projektes.

Zitat aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises Wasserwirtschaft:

„Das Eisenbahn-Bundesamt konnte nicht zuletzt auch auf der Grundlage der hervorragenden Tätigkeit des Arbeitskreises Wasserwirtschaft bisherzwei Planfeststellungsbeschlüsse für das Projekt S 21, sowie zwei Planfeststellungsbeschlüsse für die Neubaustrecke Wendlingen -Ulm erlassen.“

Zitat von OB-Schuster Abschlussbericht des Arbeitskreises Wasserwirtschaft:

„Persönlich begrüße ich die Zusammenfassung und Veröffentlichung dieser wichtigen Ergebnisse sehr, weil sie auch deutlich machen, dass „S 21″ wasserwirtschaftlich kalkulierbar ist.“

Aber wie ist die Realität außerhalb wohlfeiler Reden:

Die gravierenden Abweichungen der aktuellen Planänderung vom Planfeststellungsbeschluss stellen eine neue Qualität / eine völlig neue Sachlage dar, denn es werden jetzt Grenzen erreicht, deren Beherrschbarkeit in Frage steht.

Demgegenüber steht die Unversehrtheit von Mensch, Besitz und Mineralwasser die hier grundsätzlich weiter in Gefahr geraten.

Ich zitiere das Bundes-Verwaltgesetz Abschnitt 2 Paragraph 75, Absatz 1a

„Mängel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange sind nur erheblich, wenn sie offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen sind Erhebliche Mängel bei der Abwägung führen nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder der Genehmigungsfähig, wenn sie nicht durch Planergänzungsbeschluss oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können .“

Wenn das irgendwo zutrifft, dann ist es nicht die vergleichsweise „billigen“Großprojekte Berlin-Flughafen, nicht der Nürburgring – es ist Stuttgart 21.

Die Abwägungen für S 21 sind angesichts des geänderten Grundwassermodells, aber auch der Leistungsfähigkeit, Kosten etc gründlich zu prüfen und neu zu treffen. Der Planfeststellungsbeschlusses muss aufgehoben werden.

Denn wenn das Gesamtvorhaben ohne eine derart erhöhte Wasserförderung nicht realisiert werden kann und der geplante Bahnhof viel weniger Züge abfertigen kann als der altehrwürdige entfällt für alle genannte Abwägungen der Entscheidungsgrund.

Die einzig logische Konsequenz muss ein sofortiger Abriss – und Baustopp sein. Auch kein Rumgepumpe nach dem Zufallsprinzip im Heilquellenschutzgebiet, wie am Nordflügel.

Für die Sicherheit von Mensch und Natur kann nur eine neue Planfeststellung sorgen, den der Wasserhaushalt der Stadt Stuttgart, das Mineralwasser, die Vegetation, die öffentlichen und privaten Gebäude sind möglicherweise gravierend von der beantragten Änderung der Grundwassermengen betroffen.

Das Projekt steht grundsätzlich in Frage. Es muss wieder auf auf den Tisch: welcher Bahnhof leistet mehr – und ist dabei verträglicher für Mensch und Umwelt.

Darauf müssen wir nachdrücklich und öffentlich wirksam drängen. Nur mit einer neuen PF würden wieder vollständige Beteiligungs- und Klagerechte gewährt werden, damit aus der Änderung resultierende Fehler im ursprünglichen Beschluss endlich korrigiert werden können.

Und genau das sagt ein Gutachten des Umweltministeriums, das in den Schubladen dort verstaubt. Es fehlt im UM, und auch anderswo, der Wille und v.a. der Mut unsere kritische Bürge zu unterstützen, gegen die machtbesessenen Ideologen der SPD. Noch ist es nicht zu spät um sich für seine Überzeugung auch einzusetzen

Denn das Thema Grundwasser ist viel zu umfassend und wichtig, als dass man Pläne für gerade mal 6 Wochen auslegt werden. Daraus und in so kurzer Zeit können die Wenigsten die Konsequenzen der Darlegung einschätzen. Die Bahn arbeitet schon seit über einem Jahrzehnt daran.

Genau jetzt bräuchten wir Unterstützung von der Politik!

Jetzt hätte die Landesregierung die Chance uns zu hören und unsere Sorgen ernst zu nehmen. Der rechtliche Ernstfall – nach dem peinlichen und unverbindlichen Filderdialog.

Es muss zwingend ein neues und öffentliches Planfeststellungsverfahren mit Bürgerbeteiligung und unabhängigen Experten durchgeführt werden, damit die betroffenen Bürger und auch das EBA auch wirklich einschätzen können, worum es bei der Grundwasser-Bewirtschaftung geht – welcher Nutzen und welche Risiken bestehen.

Dem zweitgrößten Mineralwasservorkommen Europas wäre das nur angemessen.

Denn -man darf eine Stadt, ihre Bürger, ihre Kultur und ihre Naturschätze nicht einfach den egoistischen Interessen eines gewinnorientierten Konzerns überlassen.

Neuigkeiten zur Elbphilharmonie in Hamburg

#hamburg #hh #elbphilharmonie #großprojekt #stadtentwicklung #hafen #dach #dachkonstruktion
Es gibt auch außer Stuttgart 21 noch andere Großprojekt in Deutschland, die teurer und teurer werden. Ob sie jemals fertig werden wird und wenn ja, wann?

Aktuelle Meldungen:

Jürgen Hugger – 135. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 (13.08.2012)

#s21 #vuck21 #stuttgart #stuttgart21 #nobrainer #trees #bäume #demokratiedefizite #bahn #bahnag #schlossgarten #schlosspark #resistanceduty #gwm #grundwassermanagement
Das Parkschützer-Forum ist wieder offen für Neuregistrierungen:
http://www.parkschuetzer.de/willkommen

[youtube]jUdrfNGMIvU[/youtube]

Rede von Jürgen Hugger, Parkschützer:
„Die Bahn hat bekanntlich ihr Grundwassermodell ‚verfeinert‘, so die offizielle Sprachregelung. Und dabei kam heraus, dass sie, um den geplanten Halbtiefkellerschrägbahnhof S21 überhaupt bauen zu können, weit mehr als die doppelte Menge Grundwasser abpumpen muss. Naiv, wer angesichts dieses desaströsen Ergebnisses von der Bahn erwartet hätte, dass sie ihr offensichtlich (immer noch) falsches Grundwassermodell in Frage stellt.

Bei der Falschheit der Berechnungen von Verfeinerung zu sprechen, entspringt der sprachlichen Märchenwelt der Bahn, die nichts mit unserer Realität zu tun hat. Genauso dreist hat die Bahn ihre Kostenrechnungen verfeinert, von Null über 2,8 auf inzwischen 4,5 Mrd. Euro – und natürlich wird es auch dabei nicht bleiben. Ebenso dreist ‚verfeinert‘ wurden ja auch die Angaben zur Leistungsfähigkeit. Wir müssen unter Verfeinerung wohl verstehen, dass die feinen Herren der Bahn sich zu fein sind, realistische Angaben zu ihrem zerstörerischen Tun zu liefern.

Jenseits aller Rhetorik hat die Bahn allen Grund, die völlig veränderte Planung für das Grundwassermanagement herunterzuspielen und so zu tun, als hätte sich nicht viel geändert – 6,8 Mrd. Liter statt 3,2, was ist das schon? Nun, man nennt das eine ‚wesentliche Planänderung‘, und eine solche ‚wesentliche Planänderung‘ muss zwingend durch ein neues Planfeststellungsverfahren genehmigt werden, zu dem dann auch eine neue Planrechtfertigung gehört. Eine Rechtfertigung des Kellerbahnhofs auf dem aktuellen Kenntnisstand, auch mit dem Wissen um die mangelnde Leistungsfähigkeit? Da dürften sich die grinsenden Bahnvorstände wohl schnell die Zähne ausbeißen.
Tatsächlich wurde vom SWR und von den Zeitungen ein neues Planfeststellungsverfahren gemeldet; widersprochen hat dem niemand. In Wirklichkeit aber spielen Bahn und Eisenbahnbundesamt auch hier wieder mit Begriffsverwirrung. Klammheimlich ist aus einem neuen Planfeststellungsverfahren ein Planänderungsverfahren geworden. Traurig, dass die Stadt, das Regierungspräsidium und das Umweltministerium bei dieser Posse mitspielen.

Worum geht es konkret? Planänderung heißt, dass die Bahn erst einmal weitermachen darf, wie sie will. Alles, was von der beantragten Änderung nicht ganz direkt betroffen ist, geht weiter wie gehabt. Eine neue Planfeststellung hingegen hieße: Baustopp, sofort, und zwar für alles! Denn „Gegenstand der Planfeststellung ist das Vorhaben als Ganzes, die einzelnen zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Maßnahmen sind nur als Teil des Gesamtvorhabens […] zugelassen worden.“ So heißt es in einem Rechtsgutachten, das das Umweltministerium letztes Jahr erstellen ließ.
Dieses sogenannte Gaßner-Gutachtens ist spannend zu lesen und gut zu verstehen. Wir können es zwar auf der Website des baden-württembergischen Umweltministeriums finden und viele werden es nachlesen; nur erwecken gerade das Umweltministerium selbst, die Stadt Stuttgart, das Regierungspräsidium und das Eisenbahnbundesamt nicht den Eindruck, als ob sie es gelesen hätten. Denn sonst wüssten sie: „ […] handelt es sich um eine wesentliche Planänderung, reicht die ursprüngliche Planfeststellung nicht aus, um die zur Umsetzung des […] Vorhabens erforderlichen Baumaßnahmen zu legalisieren.“ Im Klartext heißt das: Die Bahn kann sich nicht mehr auf ein Baurecht aus der alten, inzwischen obsoleten Planfeststellung berufen.

Die folgenden beiden Punkte möchte ich noch festhalten:

1. Die drastische Erhöhung der Abpumpmengen ist keine kosmetische Änderung. Die Bahn sagt nicht: „Es wäre nett, wenn wir mehr Wasser abpumpen dürften“. Die Bahn sagt: „Wenn wir nicht viel mehr Grundwasser abpumpen, können wir Stuttgart 21 nicht bauen“!
Die Option, das planfestgestellte, genehmigte Bauvorhaben auszuführen, also den Tunnelbahnhof so zu bauen, wie es das viel zitierte Baurecht vorsieht, diese Option gibt es nicht! Die Bahn sagt in ihrem Antrag selbst, dass das, wofür sie ein Baurecht habe, nicht realisierbar sei. Und an dieser einen Stelle kann man der Bahn sicher glauben, dass es tatsächlich nicht geht.
Wenn man die Sache zu Ende denkt, heißt das: Wird die beantragte Änderung nicht genehmigt, so bleibt alles, was bis dahin ‚gebaut‘ ist, als Bauruine stehen, denn eine Fertigstellung ist nach aktuellem Genehmigungsstand nicht möglich; diese Erkenntnis haben Bahn und Experten inzwischen amtlich bestätigt.

Nun sind kreative Propagandisten und Minister ganz schnell dabei, zu erklären, irgendetwas würde der Bahn schon einfallen. Man würde dann halt unter Wasser betonieren oder das Grundwasser einfrieren oder die Baugrube fluten. Allerdings haben alle diese Ideen aus dem Zauberhut eines gemeinsam: Für sie gibt es keinerlei Planung, keinerlei Prüfung der Risiken und Nebenwirkungen, die mit diesen ‚Alternativverfahren‘ verbunden wären – und vor allem: Auch dafür hat die Bahn keine Genehmigung. Genauso wenig wie dafür, mal eben doppelt so viel Grundwasser abzupumpen.

2. Eine ‚wesentliche Planänderung‘ liegt – so heißt es – vor, wenn die Änderung erhebliche Auswirkungen auf sogenannte Schutzgüter Dritter oder der Allgemeinheit hat oder wenn durch die Änderung die Frage nach der Zulassungsfähigkeit des Vorhabens neu aufgeworfen wird. Auch das kann man im oben genannten Gutachten nachlesen.
Nun haben wir in der Rede vorher gehört, welch katastrophale Risiken das Kernerviertel durch dieses viele zusätzliche Wasser zu befürchten hat – Gebäudeschäden, Hangrutschungen. Also sind hier ‚Schutzgüter der Allgemeinheit‘ erheblich betroffen, also ist klar: Es geht um eine wesentliche Planänderung, die ein neues Planfeststellungsverfahren erfordert und bei der sich zudem die Frage aufdrängt, ob sie überhaupt zugelassen werden darf!
Im Gutachten ist übrigens eindeutig dargelegt, dass allein schon die möglichen Auswirkungen auf die Heil- und Mineralquellen die beantragte Erhöhung der Wassermengen zu einer wesentlichen Änderung machen: Auch hieraus ergibt sich, dass ein neues Planfeststellungsverfahren notwendig ist – und zwar unabhängig davon, ob man davon ausgeht, dass die Änderung am Ende genehmigt wird oder nicht!

Es stünde unseren Politikern gut an, endlich einmal die Bahn an ihre Projektförderpflicht zu erinnern. Und das heißt angesichts dieser Sachlage: Nicht noch mehr Geld in einer zukünftigen Bauruine vergraben, sondern zurück auf Los. Die Bahn muss ihr sinn- und hirnloses Gebuddel einstellen und stattdessen erst einmal sauber planen, sämtliche Risiken prüfen und bewerten und dann eine neue Planfeststellung beantragen.
Vielleicht erkennt die Politik aber auch, dass der Zug für sinnlose Großprojekte zur Bereicherung der Bahn AG (und anderer Großprofiteure) abgefahren ist. Vielleicht erkennt gar ein zukünftiger Oberbürgermeister, dass Stuttgart einen sehr guten Bahnhof hat, dass dieser Kopfbahnhof zukunftsweisend sein könnte und deshalb von der Bahn dringend renoviert werden muss. Dafür bekommen die Premium-Schwätzer von der Bahn jedes Jahr viele Millionen von uns; sie sollten gezwungen werden, dieses Geld dort zu investieren, wo es hingehört: Eben in die Instandhaltung und Modernisierung unseres Kopfbahnhofs.“